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Besprechungstisch mit Vertragsunterlagen

Leistungen

Begleitung rechtlicher Abläufe

Wir bieten verlässliche rechtliche Unterstützung und Beratung bei allen Immobiliengeschäften.

Ein sicherer Ablauf vom Verkauf bis zum Grundbuch

Immobiliengeschäfte umfassen komplexe rechtliche Verfahren wie Grundbuchübertragungen, steuerliche Regelungen und Verträge. Unser Team, das die aktuellen Gesetze und Vorschriften genau kennt, verfolgt diese Vorgänge sorgfältig und erspart Ihnen den Umgang mit komplizierten Details.

So unterstützen wir Sie

  • Prüfung des Grundbucheintrags und der Belastungen (Hypothek, Pfändung, Vormerkungen)
  • Erstellung von Vorverträgen, Miet- und Maklerverträgen
  • Grundbuchtermin sowie Berechnung von Gebühren und Verwaltungsabgaben
  • Vorbereitung der Unterlagen bei Erbschaft, Vollmacht und Firmengeschäften
  • Bei Bedarf Abstimmung mit unseren Partneranwälten

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf unserer Website dienen nur der allgemeinen Orientierung. Bei Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren empfehlen wir, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Häufige Fragen

Ich habe meinen Kredit bei der Bank abbezahlt. Was muss ich tun, um die Hypothek auf meiner Immobilie löschen zu lassen?

Eine Hypothek wird mit der Rückzahlung des Kredits nicht automatisch aus dem Grundbuch gelöscht. Dafür ist eine „Hypothekenlöschung“ (ipotek terkini) erforderlich. Heute melden die meisten Banken dem Grundbuchamt die Tilgung elektronisch; nach dieser Meldung wird die Hypothek gelöscht, ohne dass der Eigentümer gesondert einen Antrag stellen muss.

Meldet die Bank nicht elektronisch, sollte bei der Bank ein offizielles Schreiben über die Tilgung eingeholt und damit beim Grundbuchamt beantragt werden. Nach der Prüfung wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht.

Was bedeutet „Takyidat“? Wie erhalte ich einen Grundbuchauszug, und welche Gebühren fallen an?

„Takyidat“ bezeichnet alle Einträge, die das Eigentum an einer Immobilie beschränken, etwa Hypotheken, Pfändungen und Vormerkungen. Grundbuchauszug und Belastungsinformationen sind über Web Tapu erhältlich; dafür können Gebühren oder eine Verwaltungsabgabe anfallen.

Welche Unterlagen braucht man für die Übertragung eines Erbes? Wie läuft es ab?

Damit geerbte Immobilien auf die Erben eingetragen werden können, muss zuerst ein Erbschein (veraset ilamı) beschafft werden. Mit diesem und den Ausweisdaten der Erben wird der Antrag über das System Web Tapu gestellt.

Nach Prüfung des Antrags lädt das Grundbuchamt die Erben zur Unterschrift ein. Anschließend wird die Immobilie gemeinschaftlich auf die Erben eingetragen. Dabei geht nur das Eigentum über; ein Verkauf oder eine Übertragung findet nicht statt.

Wann erlischt eine Vollmacht?

Eine Vollmacht erlischt etwa durch Tod, Verschollenheit, Verlust der Geschäftsfähigkeit oder Insolvenz des Vollmachtgebers oder Bevollmächtigten, durch Niederlegung, Widerruf oder Fristablauf. Danach sind keine Geschäfte mehr mit ihr möglich.

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